Gebäude- und Wohnungszählung: Zensus wird um ein Jahr verschoben

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Aufgrund von Corona entschied die Bundesregierung den EU-weiten Zensus um ein Jahr zu verschieben. Damit findet die Volkszählung, nicht wie geplant 2021, sondern erst im Mai 2022 statt. Die Verwalterbranche ist erleichtert.

 

  • Die letzte Zählung gab es im Jahr 2011. Neben der Wohnungsgröße und dem Baualter des Gebäudes sind neuerdings auch die Heizungsart sowie Angaben zu Nettokaltmiete und Wohnungsleerstand erforderlich. 
  • Geplant war der nächste Zensus für den 16.5.2021. Jetzt wurde er auf den 15.5.2022 verschoben. Der Grund ist die Corona-Pandemie und das damit fehlende Personal, welches vor allem zur Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen wurde.
  • Die Verwalterbranche ist erleichtert, da sie bereits im Vorfeld wiederholt einen späteren Termin gefordert hatte. Bund, Länder, Kommunen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer seien derzeit nicht in der Lage die notwendigen Vorbereitungen leisten zu können.
  • Sollte erneut eine Verschiebung der Volkszählung wegen Corona erforderlich sein, wurde die Bundesregierung ermächtigt, Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.



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