Zahlt der Vermieter bald die CO2 Steuer?

Lesezeit in Minuten: 2

Die am 1. Januar in Kraft getretene CO2-Steuer macht vor allem Heizen deutlich teurer. Jetzt werden Forderungen laut, dass der Vermieter diese Mehrkosten zu tragen hat. Die Argumente für und gegen diese Maßnahme erfahrt ihr hier.


Das ist der bisherige Stand


Pro Tonne CO2 muss der Verursacher 25 € Steuer zahlen. Für einen Single-Haushalt bedeutet das 2021 pro Jahr ca. 50 € Mehrkosten, für eine vierköpfige Familie ca. 100 €.

 Die Steuer kann bisher vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Jetzt fordert u.A. der Deutsche Mieterbund (DMB) und die SPD, dass der Vermieter an den Kosten beteiligt wird, zumindest zu 50%.


Das spricht für die Umlage auf den Vermieter

 

Der Vermieter kann entscheiden, ob er seine Liegenschaft energetisch modernisiert, oder nicht und damit wie viel die Mieter heizen müssen.

Die Steuer würde einen Anreiz setzen, so schnell, wie möglich das Haus energiesparender zu machen. 


Das spricht für eine Umlage auf den Mieter

Der Mieter beeinflusst durch sein Heizverhalten ebenfalls maßgeblich, wie viel CO2 er produziert.

Auch sind laut Haus & Grund Rebound-Effekte des Heizverhaltens der Mieter nach energetischen Modernisierungen zu beobachten.

Diese verbrauchen nach der Maßnahme mehr, als vorher.


Das ist der Kompromiss 


Der wahrscheinlichste Kompromiss ist, dass die CO2 Steuer je nach Energieeffizienzklasse des Hauses auf den Mieter oder Vermieter umgelegt wird. 

Beispiel: Bei den Klassen A+ bis C übernimmt der Mieter die Steuer, bei allen Klassen unter C der Vermieter. 


Unsere Einschätzung


Immobilieninvestoren mit einem Bestand, der schlechte Energiekennwerte aufweist sollten kritisch fragen, ob eine energetische Modernisierung zeitnah Sinn ergibt.

Denn egal, wer die CO2 Steuer am Ende zu tragen hat, der Vermieter von einem schlecht sanierten Bestand hat Nachteile.

Sollten die Kosten auf den Mieter umgelegt werden, werden die Wohnkosten teurer, was das Haus schwerer zu vermieten macht, besonders in Regionen mit einem Angebotsüberhang.

Sollte der Vermieter die CO2 Steuer zu tragen haben sinkt sein Reinertrag der Immobilie. 

Energetische Modernisierungen können allerdings auch schnell ins Geld gehen. Daher gilt es, genau zu prüfen für welche Situation ein Investment Sinn macht.

Lohnen kann es sich auch, sich über die möglichen Förderungen der Maßnahmen durch die KFW zu informieren.

Was meint ihr? Welche Vorgehensweise bei der CO2 Steuer ist die sinnvollste? Lasst uns gern eure Meinung da.


Quellen: Berliner Morgenpost, Thomas Daily, Haus & Grund


Bevor du gehst...

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  • Guten Tag,
    die CO2 Steuer kann einzig und allein der Mieter tragen. Schließlich hat man als Vermieter in einigen Fallen gar nicht die Möglichkeit auf regenerative Techniken umzusteigen. Ganz zu schweigen dem individuellen Heizverhalten und dem Warmwasserverbrauch. Man denke nur an den sozialen Wohnungbau von Unternehmen wie bspw Leg und Vonovia. Außerdem soll mit Einführungen der Steuer auch der EEG-Beitrag reduziert werden. Davon hat aber der Vermieter nichts. Es gibt bei der Umlegung so viele Meinungen, welche aus meiner Sicht einfach nicht stimmen. Sollte es nicht oder auch nur zum Teil umlegbar sein. Dann werde ich die Heiztemperatur gem. Verordnung genaustens einstellen und den Verbrauch hochrechnen. Eine Abweichung stelle ich dann dem Mieter in Rechnung.

    • Hallo Andre,

      deine Meinung teilen zahlreiche Vermieter. Was hältst du von dem Kompromissvorschlag, den jüngst der CEO von Vonovia in die Debatte mit eingebracht hat? Nämlich, dass der Mieter die Steuer nur in einem Haus mit guter Energieeffizienzklasse zu tragen hat.

      Wäre das für dich ein denkbarer Weg?

      BG
      Laurenz (Immocation News)

    • Hallo Sonja,

      bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen entfällt die Pflicht zur Anfertigung eines Energieausweises und damit können diese auch keine Energieeffizienzklasse haben (diese steht nämlich im Energieausweis). Ich halte es für realistisch, dass Denkmalimmobilien daher aus der Kompromissregelung ausgeklammert werden. Ob und inwieweit der Vermieter von (Denkmal)immobilien weiterhin die CO2-Steuer auf den Mieter umlegen darf wird sich zeigen. Wir halten euch auf dem Laufenden!

      BG
      Laurenz (Immocation News)

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