Das ist passiert
Grundlage für das Urteil ist eine Klage Münchner Mieter. Diese hatten eine Modernisierungsankündigung wenige Tage vor Silvester 2018 erhalten. Die eigentlichen Arbeiten wurden aber erst 2020 ausgeführt.
Brisant: 2018 galt noch, dass 11% der Modernisierungskosten p.a. auf die Miete umgelegt werden dürfen. Ab 2019 wurde die Umlage dann auf 8% p.a. gesenkt.
Durch die frühe Ankündigung konnte sich der Vermieter die 11% sichern, obwohl die Arbeiten erst 2020 durchgeführt wurden.
Das BGH hat bei diesem Fall für den Vermieter geurteilt und damit einen Präzedenzfall gesetzt, der Vermieter erfreuen dürfte. Es muss kein direkter zeitlicher Zusammenhang zwischen Ankündigung und Durchführung der Arbeiten bestehen.
Darum ist es wichtig
Für die Konditionen der Mieterhöhungen gilt das Jahr, in dem die Arbeiten angekündigt wurden.
Heißt: durch frühzeitige Ankündigungen von Arbeiten können sich Vermieter für sie günstige Konditionen sichern.
Unsere Einschätzung
Das Urteil bezieht sich zwar auf einen Einzelfall, es dürfte aber eine richtungsweisende Grundlage für zukünftige Entscheidungen darstellen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der möglicherweise steigenden Regulierungen durch die Politik in den nächsten Jahren sollten Vermieter genau prüfen, wie früh sie Modernisierungen ankündigen um diese gegebenenfalls zu besseren Konditionen durchführen zu können.

