Urteil des Landgerichts Berlin: Verlängerte Räumungsfristen aufgrund von Corona
Nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin wurde die Räumungsfrist von Wohnraum bis zum 30.06.2020 verlängert.
- Aufgrund der Beschränkung des öffentlichen Lebens sind gerichtliche Räumungsfristen nach § 721 ZPO bis zum genannten Zeitpunkt zu erstrecken.
- Für einen zur Räumung verpflichteten Mieter ist es bei den derzeitigen Kontaktbeschränkungen nahezu unmöglich, einen Ersatzwohnraum zu beschaffen.
- Stellt der Verbleib des Mieters in der Mietsache eine Gefahr für Leib und Leben dar oder verlangen gleichrangige Interessen des Vermieters eine umgehende Räumung, ist eine Ausnahmeregelung möglich.
- Ansonsten gilt weiterhin: Mietschulden, die im Zeitraum vom 1.4.2020 bis 30.6.2020 pandemiebedingt entstehen, berechtigen den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses.
- Der Mieter ist zur Glaubhaftmachung der Umstände aufgrund von Corona verpflichtet und hat den Zahlungsforderungen bis 30.06.2022 nachzukommen.