Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum ist weiterhin möglich

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Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist aus dem Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen worden. Das wurde von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Dienstag verkündet.

 

  • Der Genehmigungsvorbehalt für die Wohnungsumwandlung ist aus dem Gesetzentwurf entfernt worden. Dafür hat Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, hart gekämpft.
  • Sein Ziel: Mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Ein Umwandlungsverbot hätte das deutlich erschwert, da künftig weniger Eigentumswohnungen zu hohen Preisen am Markt angeboten worden wären. 
  • Wichtiger ist es, das Bilden von Wohneigentum durch Darlehen zu fördern, wodurch das Eigenkapital gestärkt wird. Außerdem soll das Baulandmobilisierungsgesetz mehr Bauland speziell für günstigere Wohnungen bereitstellen sowie das Vorkaufsrecht für Kommunen verlängern. 


Daniel Kleinert (Immobilieninvestor & immocation Coach) sagt:

„Meiner Meinung nach ist es sehr gut, dass das Umwandlungsverbot für kurze Zeit vom Tisch ist. Dadurch werden mehr Wohnungen für Menschen zur Verfügung stehen, die sich ein Eigenheim wünschen. Langfristig sehe ich allerdings die Gefahr, einer erneuten Forderung der Umwandlungsbremse sowie deren Genehmigung. Insofern empfehle ich jedem, der ein Mehrfamilienhaus hat, bereits jetzt die Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzubereiten und ggf. auch durchzuführen. Im Endeffekt ist es so, dass man sich dadurch mehr Freiraum schafft, um flexibler auf verschiedene Marktsituationen reagieren zu können. Niemand weiß, was die Zukunft bringt. Je flexibler man handeln kann, desto besser.” 


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