Stundungsregelung: Private Vermieter können Bankrate stunden lassen.
Im Rahmen des Corona-Hilfspakets wird auch an die Vermieter gedacht:
- Darlehensverträge, die vor dem 15. März diesen Jahres abgeschlossen wurden und die innerhalb der nächsten drei Monate fällig sind, können bis Ende Juni gestundet werden.
- Stundung betrifft sowohl die Rückzahlung des Darlehens als auch Zins- und Tilgungsleistungen.
- Voraussetzung: Verbraucher hat aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle -> Lebensunterhalt ist gefährdet.
- Regelung gilt nur für Verbraucherdarlehensverträge.
- Es gibt keine Verzugszinsen.
- Die Bank darf das Darlehen nicht aufgrund des Ausfalls der Zahlungen kündigen und die gesamte Forderung fällig stellen.
Empfehlung von der Redaktion: Unbedingt vorher klären, ob und welche Auswirkungen auf das eigene Kreditrating innerhalb der Bank entstehen.
Mehr Infos unter: Corona-Krise: Bundestag entscheidet über neue Regel zur Stundung von Mieten und Darlehen