Das ist passiert
Ende Juni wurde das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet. Ein Streitpunkt vor der Verabschiedung des Gesetzes war die Solardachpflicht, die nun aus dem Gesetz herausgestrichen wurde.
Einzelne Bundesländer haben in den letzten Monaten unterschiedliche und nicht einheitliche Regelungen verabschiedet, sodass es in vielen Teilen Deutschlands doch zu einer Solardachpflicht kommen wird.
Das haben die Länder entschieden
Berlin
-Solardachpflicht gilt ab 01.01.2023 für Neubauten oder grundlegende Dachsanierungen
-Geschätzte Mehrkosten: ca. 7.500€ für Einfamilienhäuser und ca. 20.000€ für Mehrfamilienhäuser
Baden-Württemberg
-Solardachpflicht bereits ab 01.01.2022
-Gilt für Neubauten und grundlegende Sanierungen
Hamburg
-Bei Tausch oder Erneuerung der Heizungsanlage muss mind. 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs über erneuerbaren Energien erzeugt werden
-Gilt für Wohngebäude, die vor 2009 erbaut wurden.
-Ab 2023 müssen bei Neubaugebäuden Photovoltaikanlagen verbaut werden
-Ab 2025 müssen Bestandsimmobilien nach Sanierung des Daches eine Photovoltaikanlage enthalten
Schleswig-Holstein
-Neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz sieht keine Solardachpflicht für Wohngebäude vor
-Pflicht gilt nur für Neubauten von Gewerbeimmobilien und größeren Parkplätzen
Niedersachsen und Bayern
-Ab 2022 gilt die Solardachpflicht nur für Gewerbeneubaten
Nordrhein-Westfalen
-Solardachpflicht für größere Parkplätze geplant
Rheinland-Pfalz
-Photovoltaik soll für Gewerbeimmobilien und größere Parkplätze gelten
Bremen
-Soll zu einer Solar City werden
-Alle Dächer sollen mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden, konkrete Aussagen fehlen noch
Darum ist es wichtig
Durch die Solardachpflicht werden die Kosten für den Bau von Immobilien weiter steigen, was auch die Kauf- und Mietpreise nach oben treibt. Als Investor gilt es, diese Entwicklungen genau zu beobachten und sie gegebenenfalls in die Rentabilitätsrechnung seines Projekts mit einzubeziehen.
Unsere Einschätzung
Es ist erfreulich, dass die Solardachpflicht nicht bundesweit eingeführt wurde. Die Regelungen der meisten Bundesländer, die vorrangig Bauherren von Gewerbeimmobilien verpflichten sehen wir als notwendigen Kompromiss. Da Gewerbeprojekte meist deutlich höhere Investmentvolumina habe sind die Zusatzkosten relativ gesehen kleiner, wodurch der Businesscase nicht so stark verschlechtert wird, wie bei kleineren Wohnprojekten, wie z.B. einem Dachausbau.
Die Entscheidungen von Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und gegebenenfalls Bremen, die Solardachpflicht auch für Wohnimmobilien einzuführen, lehnen wir ab. Die Pflicht erhöht die Kosten und den Aufwand davon, neuen Wohnraum zu schaffen, was gegen die Interessen von Mietern und Vermietern wirkt. Anreize für Investoren sollten über Förderungen geschaffen und nicht mit einer Pflicht aufgezwungen werden.
Vollständiger Artikel: ImmobilienScout24

