Das sind die Änderungen
Solarpflicht für Parkplätze
Für neu gebaute, offene Parkplätze von Gewerbeimmobilien mit mehr als 35 Stellplätzen gilt die Pflicht, diese mit Photovoltaikanlagen zu überdachen. Die Pflicht wird vor allem bei Supermarktparkplätzen Anwendung finden.
Ausbauten im Bestand werden einfacher
Der Ausbau von Dachgeschossen und Dachaufbauten ist künftig laut NRW-Landesbauordnung verfahrensfrei möglich, sofern sie statisch unbedenklich sind.
Die Brandschutzvorschriften sollen bei Dachausbauten gelockert werden. Zudem könnte der Einbau einzelner Zimmer im Dach ganz ohne Genehmigung erfolgen.
Zudem soll der Bau von zusätzlichen Obergeschossen vereinfacht werden, sofern dieser der Schaffung von Wohnraum dient. Exemplarisch hierfür wäre zum Beispiel eine Befreiung von der ab dem vierten Geschoss geltenden Aufzugspflicht, die viele Aufstockungsprojekte unrentabel macht.
Dämmung, Baugenehmigungen und Leerstand
Die nachträgliche energetische Dämmung von Außenwänden und Dächern soll erleichtert werden, auch wenn die Nachbargebäude sehr dicht aneinander stehen.
Der Baugenehmigungsprozess allgemein soll beschleunigt werden.
Bei dauerhaft leerstehenden Gebäuden sollen die Kommunen das Recht bekommen, den Eigentümer zum Abriss zu verpflichten.
Darum ist es relevant
Neben dem rechtlichen Umfeld, das die neue Bauordnung schafft ist es auch interessant zu sehen, wie die politische Haltung der Landesregierung ist. In NRW regieren CDU und FDP und man kann bereits aus den Aktionen auf Länderebene eine eventuelle Bundespolitik ablesen, zumal mit Armin Laschet der Kanzlerkandidat der CDU in NRW Ministerpräsident ist.
Unsere Einschätzung
Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung bestrebt ist, Hürden abzubauen und Prozesse zu beschleunigen um die Schaffung neuen Wohnraums zu vereinfachen.
Die regierenden Parteien scheinen verstanden zu haben, dass der beste Weg um eine Verhaltensänderung im Immobilienmarkt zu bewirken ist, dieses wünschenswerte Verhalten lohnend zu machen.
Die Solarpflicht für Gewerbeimmobilien erachten wir als ein geeigneten Kompromiss um Parkflächen nutzbar zu machen. Entscheidend ist hier, dass das Immobilienprojekt trotz Solarpflicht weiterhin rentabel bleibt.
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