Neues Urteil: Kündigung verletzt Grundgesetz

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Das ist der Fall

Der Vermieter hatte der Dame mehrfach wegen Eigenbedarf gekündigt, ohne Erfolg. Die Mieterin wollte die Wohnung nicht verlassen, da sie in der Umgebung “tief verwurzelt” sei. Daraufhin reichte der Vermieter eine Räumungsklage ein.

Das Gericht entschied: Die Beendigung eines Mietverhältnisses kann die in Art. 1 des Grundgesetzes verankerte garantierte Menschenwürde verletzen, sofern die betroffene Person ein höheres Lebensalter erreicht hat, tief verwurzelt am Wohnort ist und und für sie keine konkrete und realisierbare Chance mehr besteht, ihre private Existenz an einem anderen Wohnort erneut und auf Dauer wieder aufzubauen. Die Mieterin musste die Wohnung nicht räumen.

Verletzt eine Kündigung aus Eigenbedarf die Menschenwürde kann die Interessensabwägung lediglich dann zugunsten des Vermieters ausfallen, wenn das Erlangunsinteresse besonders dringend ist. Die Vermeidung gewöhnlicher Komfort- und wirtschaftlicher Nachteile reicht dafür nicht aus.


Darum ist es relevant

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine der letzten Möglichkeiten der ordentlichen Kündigung. Durch das Urteil wird die Ausübung dieses Rechts der Vermieter schwieriger.


Unsere Einschätzung

Dass eine Räumungsklage mit Bezug auf die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde abgelehnt wird ist eine interessante Entwicklung. 

Es ist davon auszugehen, dass es weitere Fälle geben wird, bei der sich zu anderen mietrechtlichen Sachverhalten auf die Verletzung der Menschenwürde bezogen wird. 

In jedem Fall solltet ihr euch genau überlegen, ob ihr euch eine vermietete Wohnung mit dem Plan, auf Eigenbedarf zu kündigen kaufen solltet. Zum einen kann das moralisch sehr bedenklich sein, zum anderen kann die Kündigung, wie im oben genannten Beispiel auch einfach nicht klappen. 


Urteil: (LG Berlin, Urteil v. 25.05.21, Az. 67 S 345/18)


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