Mietspiegel-Reform: Vergleichswohnung begründet keine Mieterhöhung mehr

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Der Entwurf für eine Mietspiegel-Reform wurde nun vom Bundesjustizministerium vorgelegt: Künftig sollen Vergleichswohnungen nicht länger als Basis für Mieterhöhungen dienen. Bis zum 30. Oktober können Länder und Verbände dazu Stellung nehmen.

 

  • Das Reformvorhaben umfasst sowohl ein Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts als auch eine Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung von Mietspiegeln.
  • Dazu zählen unter anderem Vergleichswohnungen, die für Mieterhöhungen künftig irrelevant sind, sollte ein qualifizierter Mietspiegel vorliegen. Ein Sachverständigengutachten ist nach wie vor möglich.
  • Vermieter und Mieter können zudem verpflichtet werden, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnungen zu geben, um einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen.
  • Das verbessere zum einen die Transparenz und Aussagekraft eines einfachen Mietspiegels und stärkt zum anderen bereits anerkannte qualifizierte Mietspiegel, so die Ministerien. Folglich zielt die Reform auf “neue Impulse” ab. 



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