Airbnb hat der Steuerfahndung Hamburg Daten zu deutschen Vermietern vorgelegt. Noch im September sollen diese an die zuständigen Finanzbehörden weitergeleitet werden. Vermieter, die ihre Mieteinnahmen bisher vor dem Finanzamt verschwiegen haben, sollten jetzt dringend handeln.
- Einkünfte über Portale wie Airbnb, die jährlich mehr als 520 Euro betragen, müssen versteuert werden. So ist es im Einkommensteuergesetz (Paragraph 21) geregelt. Das gilt sowohl für Immobilienfirmen als auch für Privatleute.
- Besteuert wird nur der Überschuss: Dieser setzt sich aus den Einnahmen der Vermietung abzüglich anteiliger Kosten für die Wohnungsmiete, der Nebenkosten sowie der Ausgaben für die Reinigung und der Erstellung von Inseraten zusammen.
- Die Hamburger Steuerfahndung teilte nun mit, dass Daten zu deutschen Airbnb-Vermietern an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden. Das setzt vor allem diejenigen unter Druck, die ihre Mieteinnahmen bisher verschwiegen haben.
- Wer jetzt schnell handelt und die Vermietungseinnahmen offenlegt, könnte vor einer drohenden Strafe wegen Steuerhinterziehung verschont bleiben. Wurden die Daten bereits weitergeleitet, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige kaum möglich.
- Zu beachten ist auch, alle Einnahmen der vergangenen zehn Jahre dem Finanzamt mitzuteilen. Andernfalls droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe.
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Sebastian Gleißner (Immobilieninvestor & immocation Coach) sagt:
„Wie bei anderen Einkünften auch, müssen diese versteuert werden. Vor einigen Jahren gab es viele Vermieter, die ihre Steuern über Airbnb nicht bezahlt haben und bereits angemahnt wurden. Von daher ist es keine Überraschung. Natürlich sollte jeder, der so ein Geschäft macht, auch seine Steuern bezahlen. Andernfalls kommt man schnell in eine Lage, die man nicht haben möchte.”

