Das ist passiert
Das Bundesverfassungsgericht hat vorgestern den Berliner Mietendeckel als ungültig erklärt. Begründung: Das Land Berlin hat, was das Thema Mietenbegrenzung angeht, keine Gesetzgebungskompetenz, das Verfahren wurde als Verfassungswidrig eingestuft. Inhaltlich wurde das Gesetz hingegen nicht geprüft.
Das bedeutet das Urteil
Für Mieter: Auf ca. 1,5 Mio. Berliner Mieter kommen jetzt Nachforderungen der in den vergangenen Monaten nicht gezahlten Miete hinzu. Wie hoch diese genau sind kann man nicht beziffern.
Zwar haben manche Wohnungskonzerne wie Heimstaden und Vonovia schon angekündigt, auf die Nachforderung zu verzichten, andere Firmen wie z.B. Deutsche Wohnen wollen aber auf die Nachforderungen bestehen.
Aus diesem Grund fordern einige Politiker einen Unterstützungsfonds für zahlungsunfähige Mieter in zweistelliger Millionenhöhe.
Für Eigentümer: Berliner Eigentümer können vorerst aufatmen. Sie können zunächst wieder annähernd marktgerechte Mieten verlangen und aufgeschobene Sanierungen durchführen.
Doch das Thema Mietendeckelung ist noch nicht vom Tisch. Aus der SPD wurden bereits Stimmen laut, ein bundesweites Mietendeckelgesetz einzuführen.
Unsere Einschätzung
Der Mietendeckel ist gekippt. Das sind vorerst gute Neuigkeiten für Immobilieninvestoren. Doch das Problem der zunehmenden Regulierungen ist noch nicht vom Tisch, da nicht der Deckel an sich sondern nur das Verfahren, wie er eingeführt wurde geprüft wurde.
Im Superwahljahr 2021 ist mit weiteren Vorstößen zur Mietregulierung von SPD, Grüne und Linken zu rechnen - und zwar auf Bundesebene. Je nachdem, wie gut diese Parteien bei der Bundestagswahl abschneiden wird entscheiden, inwiefern ein bundesweiter Mietendeckel Realität werden könnte.
Quelle: Spiegel

