UPDATE Berliner Mietendeckel: Massive Auswirkungen auf dem Wohnungsmarkt spürbar

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Schon jetzt sind die Auswirkungen des umstrittenen Berliner Mietendeckels spürbar. Ab dem 23. November sollen die Vorgaben nun weiter verschärft werden, indem Mieter verlangen können, die Miete auf eine gesetzlich vorgegebene Grenze zu senken. Vorausgesetzt der Betrag liegt um mehr als 20 Prozent über der erlaubten Obergrenze.


  • Seit 23. Februar gelten die Vorschriften des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung am Wohnungsmarkt. Dabei orientieren sich die Mietobergrenzen am Baujahr sowie an der Ausstattung der Immobilie. 
  • Bis 1918 errichtete Wohnungen dürfen nicht mehr als 6,45 €/qm kosten. Gute Wohnlagen erhalten einen Zuschlag von 0,74 €/qm. Für Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter 1 €/qm verlangen. Letzteres betrifft nur Wohnungen, die vor 2013 erbaut wurden. 
  • Vermieter, die sich den Vorschriften widersetzen, drohen ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro. Berliner Wohnungsbaugenossenschaften sind verärgert und sprechen von “einem Eingriff in die genossenschaftliche Substanz”.
  • Vor allem aber ist durch den Mietendeckel der Neubau belastet, da aufgrund geringerer Einnahmen das nötige Eigenkapital fehlt. Darüber hinaus wandeln viele Immobilieninvestoren Miet- in Eigentumswohnungen um, soweit vom Gesetz her möglich. Beides könnte langfristig zu einer Wohnungsnot führen. 



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