Berliner Mietendeckel geht in die zweite Phase: Das sollten Vermieter und Mieter wissen

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Der Berliner Mietendeckel befindet sich in der zweiten Phase. Das bedeutet: Überhöhte Mieten werden nicht nur gedeckelt, sondern sogar gesenkt. Damit dürfen Vermieter nicht mehr als die festgelegte Miet-Obergrenze fordern. Betroffen sind rund 1,5 Millionen Wohnungen. 


  • Ab dem 23.11. müssen überhöhte Bestandsmieten gesenkt werden. Je nach Alter und Ausstattung bewegen sich die maximal erlaubten Nettokaltmieten zwischen 3,92 Euro und 9,80 Euro.
  • Nach derzeitigem Stand dürfen Mieten erst ab 2022 jährlich um maximal 1,3 Prozent steigen. Nach Klagen von CDU- und FDP-Bundestagsabgeordneten sowie Vermietern trifft das Bundesverfassungsgericht im zweiten Quartal 2021 erneut eine Entscheidung.
  • Zuschläge sind im Fall einer Modernisierung möglich. Zu berücksichtigen sind bei einer Mietsenkung in bestehenden Mietverhältnissen auch von der Lage abhängige Ab- oder Zuschläge.
  • Mieter können anhand eines von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Online-Rechners überprüfen, ob die Miete die festgelegte Obergrenze überschreitet.
  • Der Vermieter ist zur Mietsenkung gesetzlich verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, droht ihm ein Bußgeld. 


Julia Moslener (Asset Managerin & immocation Coach) sagt:

„In den letzten zwei Wochen habe ich als Asset Managerin fast ausschließlich die Hausverwaltungen kontrolliert, ob die Anpassungen der Mieten gem. § 5 Gesetz zur Mietenbegrenzungen vorgenommen wurden. Meine Eigentümer wollten sicherstellen, dass nicht gegen das Gesetz verstoßen wird. Und vor allem wollten Sie detaillierte Zahlen von mir haben, inwiefern sich die Mieteinnahmen verändern.

Zusammenfassend für alle meine Eigentümer, Liegenschaften, Einzel- ETW´s bei ca. 2.000 (ca. 110.000,00 m²) Einheiten im Asset Management ergab sich folgender Mittelwert: Bei 21 % der Wohnungen mussten die Mieten angepasst werden. Es handelte sich größtenteils um Neuvermietungen innerhalb der letzten 4 Jahre, hier wurden die Mieten von durchschnittlich 6,00/ m² auf durchschnittlich 9,50/ m² angehoben.

Gott sei Dank gerät kaum eine meiner Gesellschaften extrem in Schieflage, was vor allem daran liegt, dass diese Bestände schon sehr lange von den Eigentümer gehalten werden und somit auch noch auf anderen Mietgrundlagen finanziert wurden. Nichtsdestotrotz haben nahezu alle meiner Eigentümer einen sofortigen Sanierungsstopp ausgerufen! Es werden nur noch notwendigste Reparaturen vorgenommen, alle „ästhetischen“ Sanierungen werden nicht mehr durchgeführt, was sich extrem auf das äußere Erscheinungsbild der Stadt innerhalb der nächsten Jahre auswirken wird.

Insbesondere betroffen sind jene Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften, die nach hoher Neuvermietung innerhalb der letzten drei Jahre gekauft und auf dieser Grundlage finanziert haben.

Hierzu ein Beispiel:

Schön renovierte Altbauwohnung (kein Luxus) in Berlin Neukölln bei einem Mietpreis 10,50 € /100,00 m². Reduzierung nach § 5 um 286,80 € monatlich."


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